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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2009 - 1 L 2/08   

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https://dejure.org/2009,19633
OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2009 - 1 L 2/08 (https://dejure.org/2009,19633)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1 L 2/08 (https://dejure.org/2009,19633)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 1 L 2/08 (https://dejure.org/2009,19633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SVG § 11 Abs. 3; ; SVG § 49 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SVG § 11 Abs. 3; SVG § 49 Abs. 2
    Rückforderung überzahlter Übergangsgebührnisse: Bemessungssatz; Erwerbseinkommen; Rückforderung; Übergangsgebührnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rückforderung überzahlter Übergangsgebührnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Übergangsgebührnissen unter dem Vorbehalt einer möglichen gesetzlichen Änderung im Hinblick auf eine Anrechnung von Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit; Verpflichtung zur Rückzahlung von überzahlten Beträgen unter den Voraussetzungen der verschärften ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rückforderung überzahlter Übergangsgebührnisse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1985 - 6 C 37.83

    Kein gesetzlicher Vorbehalt der richtigen Anwendung einschlägiger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2009 - 1 L 2/08
    Es kommt dabei nicht darauf an, ob sich der Versorgungsempfänger des gesetzlichen Vorbehalts im Zeitpunkt der Überzahlung bewusst gewesen ist (so bereits BVerwG, Beschl. v. 25.11.1985 - 6 C 37.83; Juris).

    Nachträglich rückwirkende Änderungen früherer Versorgungsberechnungen sind daher unvermeidlich und auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes nicht ausgeschlossen (BVerwG, Beschl. v. 25.11.1985 - 6 C 37.83; Juris).

  • BVerwG, 27.08.2008 - 2 B 58.08

    Beschwerde gegen die Abweisung der Berufung wegen mangelnder Begründung im Falle

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2009 - 1 L 2/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg ist zulässig; insoweit genügt die Bezugnahme auf das Vorbringen im Antragsverfahren, in welchem die Beklagte mit Schriftsatz vom 10. Januar 2008 ihre Rechtsposition und die sich daraus ergebenden Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung dargelegt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.08.2008 - 2 B 58/08; Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2008 - 1 L 151/07

    Ruhensanordnung gemäß § 54 BeamtVG i. V. m. § 7 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG (Fassung bis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2009 - 1 L 2/08
    Die Festsetzung von Versorgungsbezügen steht stets unter dem Vorbehalt, dass sich der auszuzahlende Betrag im Hinblick auf etwaig anzurechnende anderweitige Einkünfte ändern kann (so bereits OVG LSA, Beschl. v. 20.02.2008 - 1 L 151/07; Juris).
  • BVerwG, 14.06.2012 - 2 B 13.12

    Übergangsgebührnisse; gesetzesimmanenter Rückforderungsvorbehalt;

    Die Beklagte hält die Rechtssache für rechtsgrundsätzlich bedeutsam, weil das Oberverwaltungsgericht in Bezug auf die Reichweite des gesetzesimmanenten Vorbehalts von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. November 1985 - BVerwG 6 C 37.83 - Buchholz 238.41 § 49 SVG Nr. 4 = NVwZ 1986, 745) und des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg (Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 L 2/08 - juris) abgewichen sei.
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